§ 1 Gebührenerhebung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung erhoben.
Bildungsberatung ist gebührenfrei.
§ 2 Gebührenschuldner
Schuldner im Sinne dieser Gebührenordnung ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer oder dritte Personen, die sich schriftlich verpflichtet haben, die Gebühren zu übernehmen.
§ 3 Gebühren
1. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Zahl der Unterrichtseinheiten ( 1 UE = 45 Minuten) und nach der Mindesteilnehmerzahl.
Die Gebührenhöhe wird wie folgt festgesetzt:
Programmbereiche 1-4 je Unterrichtseinheit 2,50 €
ausgenommen: Fachbereich 4.04 je Unterrichtseinheit 2,00 €
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können bei den Gesamtteilnahmegebühren Cent Beträge auf volle Euro-Beträge auf- oder abgerundet werden.
Für zusätzliche Aufwendungen (Ausgaben von Unterrichtsmaterial, Lebensmittel etc.) können Zuschläge zu den Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach den Selbstkosten. In der Ankündigung zu der jeweiligen Veranstaltung ist auf die Erhebung der Zuschläge hinzuweisen.
2. Für Sonder- und Einzelveranstaltungen (z.B. Vorträge, Exkursionen, Premiumkurse) setzt die Volkshochschule die Gebühren nach der Höhe der Aufwendungen fest.
§ 4 Gebührenpflicht, Fälligkeit
1. Die Gebührenpflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung (Anmeldeformular, Homepage, E-Mail oder Telefonisch). Auch der Eintrag in die Teilnehmerliste gilt als verbindliche Anmeldung. Auch wenn eine Person erst später einer Veranstaltung beitritt, so wird die Gebühr berechnet, als ob diese Person die Veranstaltung von ihrem tatsächlichen Beginn besucht hat.
2. a) Eine Gebührenpflicht bei Kursen entfällt, wenn eine schriftliche Abmeldung vor dem zweiten Veranstaltungstermin bei der Volkshochschule vorliegt.
b) Eine Gebührenpflicht bei Einzelveranstaltungen, Tagesveranstaltungen entfällt, wenn eine schriftliche Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn vorliegt.
c) Das Nichterscheinen bei einer Veranstaltung befreit nicht von der Gebührenpflicht.
§ 5 Gebührenbefreiung
1. Für Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach, die arbeitssuchend gemeldet sind oder die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen, ist der Besuch einer Veranstaltung im Semester gebührenfrei. Der entsprechende Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.
2. Gebührenbefreiungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
§ 6 Gebührenermäßigung
1. Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler, Vollzeitstudenteninnen/Vollzeitstudenten, Auszubildende, Rentnerinnen/Rentner, Au-Pairs, Behinderte (bei einem Grad der Behinderung von 50% und mehr), Personen mit Ehrenamtskarte erhalten 10% Ermäßigung auf die Kursgebühr.
2. Gebührenermäßigungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
3. Doppelermäßigungen sind ausgeschlossen.
§ 7 Gebührenrückerstattung
1. Kursgebühren werden zurückerstattet:
a) in voller Höhe, wenn eine geplante Veranstaltung abgesagt werden muss
b) anteilig, wenn vorgesehene Kurstermine ausfallen und keine Nachholtermin
vereinbart werden konnten. Werden Nachholtermine nicht wahrgenommen, besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung.
2. Kursgebühren werden auf schriftlichen Antrag in voller Höhe oder anteilig zurückerstattet, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer aus von ihr/ihm nicht zu vertreten Grund (insbesondere Krankheit, Wohnortwechsel) nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung weiter teilzunehmen. Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich zu führen. Kann eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus anderen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
vhs Obertshausen
Fachbereich Sport, Kultur und Bildung
Rathaus, Beethovenstraße 2
Zimmer 205, 1. Stock
63179 Obertshausen
Tel.: 06104 703-4114
E-Mail: vhs@obertshausen.de
Montag - Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr
Mittwoch 15.00 bis 18.30 Uhr
Unser Programmheft für das Herbstsemester 2022 können Sie hier als PDF herunterladen.